Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.08.2026




Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Geltungsbereich · § 2 Veranstaltungsorte · § 3 Vertragspartner · § 4 Vertragsschluss · § 5 Preise und Zahlung · § 6 Übertragbarkeit und Weiterverkauf · § 7 Ausfall, Verschiebung und höhere Gewalt · § 8 Kapazitätsbegrenzung und Zutrittsbeschränkung · § 9 Einlass, Hausrecht und keine Einlassgarantie · § 10 Bild- und Tonaufnahmen · § 11 Mindestalter · § 12 Gesundheits- und Sicherheitshinweise · § 13 Barrierefreiheit · § 14 Haftung · § 15 Widerrufsrecht · § 16 Datenschutz · § 17 Gewinnspiele · § 18 Änderungen dieser AGB · § 19 Schlussbestimmungen




§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Reihe „KiWi” des Veranstalters KODE Agency, Inhaber Korel Demirönal, Paulinenstrasse 21, 74172 Neckarsulm (nachfolgend „Veranstalter”), und regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Käufern von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets”) für seine Veranstaltungen (nachfolgend „Sie”, „Kunde” oder „Besucher”).


Mit der Bestellung eines Tickets bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und als für sich verbindlich akzeptiert zu haben; beim Online-Kauf erfolgt diese Bestätigung zusätzlich durch eine gesonderte, aktive Handlung im Bestellprozess (z. B. das Setzen eines entsprechenden Häkchens).


Neben diesen AGB gilt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände ergänzend die Hausordnung des Veranstalters (siehe Abschnitt 4 dieses Dokuments), die integraler Bestandteil dieser AGB ist.


Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Veranstalter ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.




§ 2 Veranstaltungsorte

 

KiWi-Veranstaltungen finden nicht an einem einzigen, dauerhaften Veranstaltungsort statt, sondern an wechselnden Orten, sowohl im Rahmen von Open-Air- als auch von Indoor-Veranstaltungen.


Der für eine konkrete Veranstaltung jeweils vorgesehene Ort wird rechtzeitig vor dem betreffenden Termin auf der Webseite des Veranstalters und/oder im Rahmen der Ticketinformationen bekannt gegeben.


Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Veranstaltung an einem bestimmten, zuvor angekündigten oder von früheren Veranstaltungen bekannten Ort besteht nicht; der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsort aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wichtigen Gründen auch kurzfristig zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.




§ 3 Vertragspartner

 

Vertragspartner des Kunden für den Ticketkauf und den Besuch der Veranstaltung ist ausschließlich der Veranstalter.


Der Ticketverkauf selbst wird technisch über die Buchungsplattform des Anbieters Ditix (diginights GmbH) abgewickelt, der dabei ausdrücklich im Namen und im Auftrag des Veranstalters handelt und hinsichtlich des Ticketkaufs selbst nicht Vertragspartner des Kunden wird.




§ 4 Vertragsschluss

 

Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter durch Abschluss des Bestellvorgangs im Buchungssystem von Ditix und die anschließende Zusendung der Buchungsbestätigung bzw. des Tickets an den Kunden zustande.


Bis zur vollständigen Zahlung des Ticketpreises verbleibt das Ticket im wirtschaftlichen Eigentum des Veranstalters und berechtigt nicht zum Zutritt zur Veranstaltung.




§ 5 Preise und Zahlung

 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Buchungssystem angezeigten Preise.


Der Ticketpreis setzt sich aus dem Nennwert des Eintrittspreises sowie gegebenenfalls anfallenden Vorverkaufs- und Systemgebühren des Ticketdienstleisters zusammen und versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


Als Zahlungsarten stehen dem Kunden im Bestellprozess Kreditkarte (abgewickelt über den Zahlungsdienstleister Stripe) sowie PayPal zur Verfügung.




§ 6 Übertragbarkeit und Weiterverkauf

 

Tickets für KiWi-Veranstaltungen sind nicht personalisiert und können vom Kunden frei und ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters an Dritte übertragen oder weiterverkauft werden; eine Preisobergrenze besteht hierfür nicht.


Maßgeblich für den Einlass ist in jedem Fall ausschließlich ein gültiges, noch nicht für den Einlass verwendetes Ticket, das aus einem autorisierten Verkaufskanal stammt — sei es der unmittelbare Erwerb über Ditix oder der private Weiterverkauf eines dort ursprünglich erworbenen Originaltickets.


Für Tickets, die über nicht autorisierte Drittanbieter oder Ticketbörsen erworben wurden, für gefälschte Tickets sowie für bereits entwertete oder mehrfach in Umlauf gebrachte Tickets übernimmt der Veranstalter keinerlei Gewähr oder Haftung; der Einlass kann in diesen Fällen ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises verweigert werden.




§ 7 Ausfall, Verschiebung und höhere Gewalt

 

(1) Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen ab, die er zu vertreten hat, wird dem Kunden der vollständige Ticketpreis zurückerstattet.


(2) Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behält das erworbene Ticket seine Gültigkeit für den neuen Termin.


Möchte der Kunde den neuen Termin nicht wahrnehmen, hat er zusätzlich das Recht, innerhalb von 28 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins gegenüber dem Veranstalter eine Erstattung des Ticketpreises zu verlangen; nach Ablauf dieser Frist gilt der neue Termin als akzeptiert.


(3) Liegt höhere Gewalt vor, ist der Veranstalter für die Dauer des Andauerns des betreffenden Ereignisses von seiner Leistungspflicht befreit.


Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB ist ein betriebsfremdes, von außen kommendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und vom Veranstalter nicht zu vertretendes Ereignis, das auch mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewendet oder behoben werden kann.


Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: extreme Witterungsereignisse (z. B. Unwetter, Sturm, Starkregen), Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und Auflagen, Streiks sowie sonstige Ereignisse, die eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Personen darstellen.


(4) Bei Vorliegen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, auf einen anderen Termin zu verlegen oder ganz abzusagen.


Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt vollständig und ersatzlos abgesagt, wird dem Kunden der Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Vorverkaufs- und Systemgebühren sind von der Erstattung ausgenommen, da diese für bereits erbrachte Vermittlungsleistungen angefallen sind.


Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt lediglich unterbrochen, zeitlich verkürzt oder auf einen späteren Termin verlegt, besteht dagegen kein Anspruch auf eine — auch nur anteilige — Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz.


(5) Der Veranstalter wird den Kunden im Fall höherer Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung über den Eintritt des Ereignisses sowie über das weitere Vorgehen informieren, soweit ihm dies möglich ist.




§ 8 Kapazitätsbegrenzung und Zutrittsbeschränkung

 

Der Zutritt zur Veranstaltung insgesamt sowie zu einzelnen Bereichen des jeweiligen Veranstaltungsortes wird stets nur im Rahmen der behördlich genehmigten bzw. aus Sicherheitsgründen festgelegten Besucherkapazität gewährt.


Ist die maßgebliche Kapazitätsgrenze erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den weiteren Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf — auch nur teilweise — Erstattung des Ticketpreises entsteht; dies gilt nicht, wenn das Erreichen der Kapazitätsgrenze auf einem dem Veranstalter vorwerfbaren Überverkauf von Tickets über die zulässige Kapazität hinaus beruht.




§ 9 Einlass, Hausrecht und keine Einlassgarantie

 

(1) Der Erwerb eines Tickets begründet ein grundsätzliches Recht auf Zutritt zur Veranstaltung, jedoch keinen unbedingten, in jedem Fall durchsetzbaren Anspruch auf Einlass.


Der Einlass kann durch den Veranstalter oder das von ihm beauftragte Sicherheits- und Ordnungspersonal aus sachlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen verweigert werden, insbesondere:


a) bei Nichterfüllung der Einlassvoraussetzungen, etwa bei Nichterreichen des Mindestalters oder Fehlen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises,


b) beim Mitführen der in der Hausordnung genannten verbotenen Gegenstände,


c) bei erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder erkennbarem Einfluss von Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln,


d) bei Verweigerung der Einlasskontrolle (Taschenkontrolle, Body-Check),


e) bei Vorliegen eines der in der Hausordnung genannten sonstigen wichtigen Gründe.


(2) Erfolgt die Einlassverweigerung aus einem Grund, der nicht in der Person des Besuchers selbst liegt — etwa wegen Erreichens der Kapazitätsgrenze nach § 8 —, hat der betroffene Besucher Anspruch auf Erstattung des Ticket-Nennwerts.


Liegt der Grund für die Einlassverweigerung dagegen in der Person des Besuchers selbst, insbesondere in den in Absatz 1 genannten Fällen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz.


(3) Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird durch den Veranstalter sowie das von ihm beauftragte Sicherheits- und Ordnungspersonal ausgeübt.


Bei Verstößen gegen diese AGB oder gegen die Hausordnung kann ein Besucher des Geländes verwiesen und dauerhaft von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden.


Mit einem solchen Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, dem Veranstalter fällt insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.




§ 10 Bild- und Tonaufnahmen

 

Während der Veranstaltung fertigt der Veranstalter bzw. das von ihm beauftragte Media-Team zu Dokumentations- und Marketingzwecken, insbesondere für die Nutzung auf Social-Media-Kanälen sowie auf der Webseite des Veranstalters, Foto- und Videoaufnahmen des Veranstaltungsgeländes sowie der anwesenden Gäste an.


Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, im Rahmen dieser Aufnahmen abgebildet zu werden, und dass der Veranstalter die Aufnahmen unentgeltlich vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen darf, soweit nicht im Einzelfall berechtigte, überwiegende Interessen des Betroffenen entgegenstehen.


Die Aufnahmen werden für die vorgenannten Zwecke gespeichert und genutzt, solange dies erforderlich ist; Betroffene können der Verwendung einzelner Aufnahmen jederzeit widersprechen (näheres siehe Datenschutzerklärung).


Sämtliche Rechte an den während der Veranstaltung erstellten Ton- und Bildaufnahmen stehen ausschließlich dem Veranstalter zu; eine eigene kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet.


Am Einlass sind entsprechende Hinweisschilder angebracht.




§ 11 Mindestalter

 

Der Zutritt zu KiWi-Veranstaltungen ist ausschließlich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet; dies gilt ohne Ausnahme und unabhängig davon, ob eine Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgt.


Am Einlass ist auf Verlangen ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.


Mit dem Erwerb eines Tickets bestätigt der Käufer verbindlich, selbst mindestens 18 Jahre alt zu sein.




§ 12 Gesundheits- und Sicherheitshinweise

 

(1) Dem Besucher ist bewusst, dass im Veranstaltungsbereich, insbesondere in unmittelbarer Nähe von Lautsprechern und Bühnen, zeitweise hohe Lautstärken auftreten können, die bei entsprechender Exposition zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere zu Hörschäden, führen können.


Dem Besucher wird dringend empfohlen, geeigneten Gehörschutz zu verwenden und ausreichenden Abstand zu Lautsprecheranlagen einzuhalten.


(2) Durch den Einsatz moderner Licht- und Effekttechnik, insbesondere Stroboskoplicht, kann bei entsprechend veranlagten Personen eine Gefahr für epileptische Anfälle bestehen.


Besucher mit bekannter entsprechender Veranlagung besuchen die Veranstaltung in eigener Verantwortung und werden gebeten, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.


(3) Besucher mit gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder besonderen medizinischen Bedürfnissen sind selbst dafür verantwortlich, vor und während des Besuchs der Veranstaltung angemessene Vorsorge zu treffen.


Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Reaktionen, die auf individuellen Empfindlichkeiten des Besuchers beruhen, soweit den Veranstalter insoweit kein eigenes Verschulden trifft.




§ 13 Barrierefreiheit

 

Nicht jeder von KiWi genutzte Veranstaltungsort ist uneingeschränkt barrierefrei zugänglich; dies gilt insbesondere für Open-Air-Veranstaltungsorte mit unbefestigtem, unebenem oder witterungsabhängigem Gelände.


Besuchern mit Mobilitätseinschränkungen wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf eines Tickets über die konkreten örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Veranstaltungsortes zu informieren.


Ein Anspruch auf besondere bauliche Anpassungen, barrierefreie Zugänge oder besondere Beförderungsleistungen besteht nicht.




§ 14 Haftung

 

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.


(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht bereits von Absatz 1 erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.


Kardinalpflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen; er haftet insoweit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


(5) Der Ticketdienstleister Ditix (diginights GmbH) haftet als technischer Dienstleister im Zusammenhang mit der Ticketabwicklung nur für eigenes Verschulden; für die inhaltliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.




§ 15 Widerrufsrecht

 

Für den Kauf von Tickets für KiWi-Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.


Nähere Einzelheiten und die Begründung hierfür sind dem gesonderten Hinweis „Widerrufsrecht” in Abschnitt 3 dieses Dokuments zu entnehmen.




§ 16 Datenschutz

 

(1) Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und dem Besuch der Veranstaltung ist der Veranstalter gemäß § 1.


Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in unserer gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung auf der Webseite.


(2) Zur technischen Abwicklung des Ticketverkaufs setzt der Veranstalter die diginights GmbH (Ditix) als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein; mit diesem Dienstleister besteht ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).


Die Datenverarbeitung durch Ditix erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags.




§ 17 Gewinnspiele

 

Sofern der Veranstalter über seine Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, TikTok) Gewinnspiele oder Verlosungen durchführt, gelten hierfür ergänzend die folgenden Bestimmungen:


Die Teilnahme ist kostenlos und setzt voraus, dass der Teilnehmer die im jeweiligen Gewinnspielbeitrag genannten Teilnahmebedingungen erfüllt.


Die Auswahl der Gewinner erfolgt nach dem im jeweiligen Beitrag beschriebenen Verfahren bzw., soweit dort nichts anderes angegeben ist, nach dem Zufallsprinzip; die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per Direktnachricht über den jeweiligen Social-Media-Kanal.


Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird neu vergeben.


Eine Barauszahlung des Gewinns sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.


Das jeweilige Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu der genutzten Social-Media-Plattform (z. B. Meta/Instagram, TikTok); die Plattform selbst sponsert, unterstützt oder organisiert das Gewinnspiel nicht.




§ 18 Änderungen dieser AGB

 

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, bei Änderungen der eingesetzten Dienstleister (z. B. des Ticketdienstleisters) oder aus sonstigem wichtigem organisatorischem Grund.


Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert, etwa per E-Mail oder durch einen entsprechenden Hinweis auf der Webseite.


Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung nicht innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe, gilt die Änderung als von ihm akzeptiert; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde im Rahmen der Mitteilung der Änderung gesondert hingewiesen.




§ 19 Schlussbestimmungen

 

(1) Der Veranstalter hat bis zum jeweiligen Vertragsschluss außerhalb dieser AGB keine weiteren Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Kunden der Schutz zwingender verbraucherschützender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


(3) Ist der Kunde Verbraucher, ist für Klagen des Veranstalters gegen ihn ausschließlich das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kunden zuständige Gericht zuständig.


Ist der Kunde Unternehmer, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Veranstalters.


(4) Programm- und Line-up-Änderungen bleiben dem Veranstalter im Rahmen des organisatorisch Erforderlichen vorbehalten.


(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB); im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.